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   LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03   

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https://dejure.org/2005,22293
LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03 (https://dejure.org/2005,22293)
LSG Saarland, Entscheidung vom 17.06.2005 - L 8 AL 31/03 (https://dejure.org/2005,22293)
LSG Saarland, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - L 8 AL 31/03 (https://dejure.org/2005,22293)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht eines Rettungssanitäters in der Arbeitslosenversicherung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 111/95

    Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung bei Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Dass der Kläger für den Beigeladenen nicht auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages tätig geworden ist, steht damit der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht entgegen (vgl. BSG-Urteil vom 27.06.1996, Az.: 11 RAr 111/95 = SozR 3-4100 § 102 Nr. 4; Wissing in PK-SGB III § 24 Randnr. 4), entscheidend ist vielmehr, dass der Kläger im Verhältnis zum Beigeladenen weisungsabhängig tätig geworden ist und ein seinen persönlichen Aufwand übersteigendes Entgelt erhalten hat.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27.06.1996 a.a.O.) ist die Beurteilung, ob jemand in persönlicher Abhängigkeit im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses tätig war oder nicht, aufgrund einer umfassenden Würdigung seiner innerbetrieblichen Stellung vorzunehmen.

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung enthält nämlich eine pauschale Aufwandsentschädigung insoweit ein Arbeitsentgelt, als sie den tatsächlichen Aufwand übersteigt (vgl. BSG-Urteil vom 27.06.1996 a.a.O.; BSG-Urteil vom 22.02.1996, Az.: 12 RK 6/95 = BSGE 78, 34 0 SozR 3-2940 § 2 Nr. 5).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Denn im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. etwa Urteil des EuGH vom 03.10.2000, Az.: C-303/98 = EuGHE I 2000, 7963) ist Bereitschaftsdienst grundsätzlich als Arbeitszeit anzusehen, und zwar unabhängig davon, in welchem Umfang während der Bereitschaft tatsächlich Arbeit geleistet worden ist.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Hierin ist letztlich auch keine Verletzung des in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegten Sozialstaatsprinzips zu sehen, da die Ausgestaltung der Sozialstaatsklausel grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist und diesem insoweit lediglich willkürliche, also das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verletzende Regelungen untersagt sind (vgl. BVerfGE 1, 97; 12, 354; 38, 187).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. BSG-Urteil vom 08.12.1987, Az.: 7 RAr 14/86; Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.07.1994, Az.: 5 AzR 627/93).
  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Hierin ist letztlich auch keine Verletzung des in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegten Sozialstaatsprinzips zu sehen, da die Ausgestaltung der Sozialstaatsklausel grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist und diesem insoweit lediglich willkürliche, also das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verletzende Regelungen untersagt sind (vgl. BVerfGE 1, 97; 12, 354; 38, 187).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung enthält nämlich eine pauschale Aufwandsentschädigung insoweit ein Arbeitsentgelt, als sie den tatsächlichen Aufwand übersteigt (vgl. BSG-Urteil vom 27.06.1996 a.a.O.; BSG-Urteil vom 22.02.1996, Az.: 12 RK 6/95 = BSGE 78, 34 0 SozR 3-2940 § 2 Nr. 5).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Für das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des § 7 Abs. 1 SGB IV der nichtselbständigen Arbeit ist allgemein kennzeichnend, dass fremdbestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber geleistet wird; bei der Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen ist daher davon auszugehen, dass Arbeitnehmer nur derjenige sein kann, der von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. BSGE 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; 51, 165, 167 und § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der seit 01.01.1999 geltenden Fassung).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Für das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des § 7 Abs. 1 SGB IV der nichtselbständigen Arbeit ist allgemein kennzeichnend, dass fremdbestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber geleistet wird; bei der Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen ist daher davon auszugehen, dass Arbeitnehmer nur derjenige sein kann, der von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. BSGE 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; 51, 165, 167 und § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der seit 01.01.1999 geltenden Fassung).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Für das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des § 7 Abs. 1 SGB IV der nichtselbständigen Arbeit ist allgemein kennzeichnend, dass fremdbestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber geleistet wird; bei der Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen ist daher davon auszugehen, dass Arbeitnehmer nur derjenige sein kann, der von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. BSGE 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; 51, 165, 167 und § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der seit 01.01.1999 geltenden Fassung).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 14/86

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. BSG-Urteil vom 08.12.1987, Az.: 7 RAr 14/86; Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.07.1994, Az.: 5 AzR 627/93).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 10/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Gewährung von Leistungen - Vorliegen eines

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

  • LSG Thüringen, 23.12.2005 - L 7 AS 751/05

    Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens bei der Gewährungen von Leistungen der

    Wenn der Antragsteller für die Tätigkeit auch noch eine Bezahlung erhalten hätte, hätte er im Jahre 2005 - trotz der Bezeichnung als Ehrenamt - möglicherweise bereits ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis inne gehabt (vgl. LSG für das Saarland, Urteil vom 17. Juni 2005, Az: L 8 AL 31/03), was ebenfalls noch aufgeklärt werden muss.
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